QR-Rechnung löst rote und orange Einzahlungsscheine ab

Ab 30. September 2022 können rote und orange Einzahlungsscheine nicht mehr verwendet werden.

Was ändert sich?

Rote und orange Einzahlungsscheine werden ab dem 30. September 2022 von allen Zahlungskanälen (e-Banking, Mobile Banking, Bank-/Postschalter etc.) strikt abgewiesen. Damit wird die analoge Welt der Rechnungsstellung ins digitale Zeitalter überführt: mit der QR-Rechnung und eBill.

Daueraufträge, die auf den heutigen orangen und roten Einzahlungsscheinen basieren, werden nach dem 30.09.2022 nicht mehr ausgeführt und müssen daher von den Rechnungsempfängern angepasst werden. Wird die erforderliche Anpassung bei der Umstellung auf die QR-Rechnung ausgelassen, kann dies bei beispielsweise Mietzahlungen ärgerlich sein.

Jetzt handeln!

Wir empfehlen allen Rechnungsstellern zügig auf die QR-Rechnung umzustellen und ihre Rechnungsempfänger auf die erforderliche Umstellung der Daueraufträge hinzuweisen. Nur so laufen die Zahlungen auch nach dem 30.09.2022 problemlos weiter.

Einzelzahlungen

Ab dem 30. September 2022 können keine roten oder orangen Einzahlungsscheine mehr für Zahlungsaufträge mit Ausführungsdatum nach dem 30. September 2022 benutzt werden. Verlangen Sie vom Rechnungssteller eine QR-Rechnung oder verlangen Sie die IBAN-Daten. Siehe auch Hinweis unten.

Daueraufträge

  • Prüfen Sie, ob Sie Überweisungen mittels Dauerauftrag tätigen, die auf Basis eines roten oder orangen Einzahlungsscheines eingerichtet wurden.
  • Löschen Sie diese und erfassen Sie neue Daueraufträge auf Basis einer QR-Rechnung.
  • Falls Sie nicht über die IBAN/QR-IBAN-Angaben verfügen, erfragen Sie diese beim Rechnungssteller.

Hinweis
Im e-Banking auf der Seite Zahlungen ist bei allen Daueraufträgen das Empfängerkonto ersichtlich.

  1. Beginnt das Empfängerkonto mit CH und weist 21 Stellen auf, handelt es sich um eine IBAN. Hier besteht kein Handlungsbedarf.
  2. Beginnt das Empfängerkonto mit 01- und beinhaltet Bindestriche (xx-xxxx-x) handelt es sich um ein Postkonto mit Referenz (oranger Einzahlungsschein). Für diesen Dauerauftrag müssen neue Angaben erfasst werden.
  3. Beinhaltet das Empfängerkonto Bindestriche im Format xx-xxxx-x aber beginnt nicht mit 01- handelt es sich um ein Postkonto ohne Referen(roter Einzahlungsschein). Für diesen Dauerauftrag müssen neue Angaben erfasst werden.

Zahlungsvorlagen

  • Nutzen Sie Zahlungslisten im e-Banking, müssen Zahlungen auf Basis eines orangen oder roten Einzahlungsscheines auch hier angepasst werden.
  • Zahlungen lautend auf ein Postkonto können ab 30.9.2022 nicht mehr ausgeführt werden.

Belegleser

Sie können das Payeye von Crealogix als Bank in Zuzwil-Kunde zu einem Vorzugspreis von CHF 218.00 anstatt CHF 248.00 im Crealogix-Shop beziehen. Das Lesegerät ist für QR Rechnungen und Einzahlungsschein geeignet und unterstützt bei der Erfassung optimal.

Benötigen Sie neue Einzahlungsscheine auf Basis einer QR-Rechnung, bieten wir folgende Möglichkeiten an: 

  • Download als PDF oder Bestellung physischer Belege direkt im e-Banking (nur mit IBAN und ohne Referenz erhältlich). 

  • Bestellung physischer Belege in allen Ausprägungen, inkl. QR-IBAN mit Referenz, telefonisch via Kundendienst. 
 

Die wichtigsten Punkte zur QR-Rechnung

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