Einsatz von Vorsorgekapital

Vorsorgeguthaben dienen dazu, sich im Alter finanziell abzusichern. Da das Wohnen in den eigenen vier Wänden im Vergleich zur Miete eine finanzielle Entlastung darstellen kann, ist es legitim, die Altersvorsorge auch mit Wohneigentum abzusichern.

Zur Finanzierung zum Erwerb, Bau oder Umbau einer Liegenschaft, oder zur Rückzahlung eines Hypothekarbetrages können Sie Vorsorgegelder aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) oder aus der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a) beziehen und als Eigenkapital verwenden oder verpfänden. Dies gilt allerdings nur für selbstbewohntes Wohneigentum.

Vorbezug:

Bei dieser Variante lassen Sie sich Ihr Vorsorgekapital ausbezahlen und erhöhen mit diesem Betrag Ihr Eigenkapital. Beachten Sie, dass bei der Auszahlung von Kapitalleistungen aus Vorsorge eine Steuer (in der Regel zwischen 5-10%) fällig wird.

Ein Vorbezug von Pensionskassengeldern bewirkt eine Leistungskürzung im Vorsorgefall. Deshalb sollten die Lücken hinsichtlich Altersrente, Tod und Invalidität zu Ihrem Schutz geschlossen werden.

Verpfändung:

In diesem Fall wird das Kapital nicht ausbezahlt sondern dient der Bank als Sicherheit. Das Kapital bleibt damit angelegt (steuerlich begünstigt und mit entsprechendem Vorzugszins auf dem Kapital). Damit bleiben in der 2. Säule die vollen Ansprüche gewahrt und es ergeben sich keine Leistungseinbussen.